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Naturschutzgebiete am Rhein endlich transparent

Die Naturschutzgebiete sind auch am Rhein ein heiß diskutiertes Thema unter Anglern und Nicht-Anglern. Wer darf wann, was und wo? Immer treten die gleichen Vorwürfe und ungeklärten Fragen auf. Nur wo findet der Angler eine passende Antwort darauf?

Diese trübe Wolke der Ungewissheit soll von nun an der Vergangenheit angehören. Hier ist der Link zu den Rechtsverordnungen der gesamten Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz:

www.naturschutz.rlp.de

Zu nennen wären:

  • "Kisselwörth und Sändchen" (Inseln bei Nackenheim)
  • "Mombacher Rheinufer" (Gartengesellschaft Mombach - "Kreuzerhof" Budenheim)
  • "Haderaue - Königsklinger Aue" (CFB Budenheim - Heidenfahrt)
  • "Fulder Aue - Ilmen Aue" (Frei Weinheim/Ingelheim - Bingen-Kempten)

Meine Meinung darüber ist:

"Kenne ich die Gesetze in meinem jeweiligen NSG, in dem ich angele, habe ich nichts zu befürchten und bin einen Schritt voraus. Ganz nach dem Motto "wer lesen kann ist klar im Vorteil". Schluß mit der Zeit des Jammerns und der Unselbstständigkeit, denn die Angler am Rhein müssen genug Seitenhiebe einstecken - jedoch nicht, wenn sie sich über ihre Rechte im Klaren sind. Im Grunde ist es eine regelrechte "Paragraphen-Reiterei", aber wenn Pflichten bestehen, habe ich sogleich auch Rechte!"

 


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