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Naturschutzgebiete am
Rhein endlich transparent
Die Naturschutzgebiete sind auch am Rhein ein heiß
diskutiertes Thema unter Anglern und Nicht-Anglern.
Wer darf wann, was und wo? Immer treten die gleichen
Vorwürfe und ungeklärten Fragen auf. Nur
wo findet der Angler eine passende Antwort darauf?
Diese trübe Wolke der Ungewissheit soll von
nun an der Vergangenheit angehören. Hier ist
der Link zu den Rechtsverordnungen der gesamten Naturschutzgebiete
in Rheinland-Pfalz:
www.naturschutz.rlp.de
Zu nennen wären:
- "Kisselwörth und Sändchen"
(Inseln bei Nackenheim)
- "Mombacher Rheinufer" (Gartengesellschaft
Mombach - "Kreuzerhof" Budenheim)
- "Haderaue - Königsklinger Aue"
(CFB Budenheim - Heidenfahrt)
- "Fulder Aue - Ilmen Aue" (Frei Weinheim/Ingelheim
- Bingen-Kempten)
Meine Meinung darüber ist:
"Kenne ich die Gesetze in meinem jeweiligen
NSG, in dem ich angele, habe ich nichts zu befürchten
und bin einen Schritt voraus. Ganz nach dem Motto
"wer lesen kann ist klar im Vorteil".
Schluß mit der Zeit des Jammerns und der Unselbstständigkeit,
denn die Angler am Rhein müssen genug Seitenhiebe
einstecken - jedoch nicht, wenn sie sich über
ihre Rechte im Klaren sind. Im Grunde ist es eine
regelrechte "Paragraphen-Reiterei",
aber wenn Pflichten bestehen, habe ich sogleich auch
Rechte!"
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